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Wer kümmert sich um Ihre Versicherung?

Ein Versicherungsmakler handelt im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter nicht im Auftrag eines Konzerns, sondern im Interesse seiner Mandanten, um für diese das passende Versicherungsangebot zu finden. Er ist so gesehen ein Mittelsmann und bildet eine Brücke zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern.

Der Makler schließt mit seinem Mandanten einen separaten Maklervertrag, nach dem er sich richtet. Dieser Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen Makler und Mandaten. Er bevollmächtigt ihn dazu, im Auftrag des Kunden zu handeln und Änderungen vorzunehmen. Das kann bedeuten, dass er in seinem Namen fristgerecht Verträge kündigt oder Schadensunterlagen verwaltet. Allerdings ist der Kunde über jeden Schritt zu informieren. Daher wirken sich die umfänglichen Rechte auch nicht nachteilig aus.

Achtung – man muss unterscheiden

Nicht jeder kann diesen Beruf ergreifen: Denn auch Makler haben die entsprechende Erlaubnis der IHK über die vorhandene Sachkunde vorzulegen, um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Diese wird in der Regel über die Aus- oder Fortbildung im Versicherungswesen erlangt, zum Beispiel als Versicherungskaufmann/-frau oder als Kaufmann/-frau Versicherungen und Finanzen. Darüber können Sie aber noch mehr Informationen auf unserer Website finden.

Der Makler handelt also im Auftrag und Interesse des Kunden, unterstützt ihn bei der Abwicklung von Schadenfällen und betreut ihn in der Pflege seiner Verträge. Für Beratungsfehler kann er haftbar gemacht werden, dies ist im § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Die Haftung unterteilt sich generell in zwei Phasen: Der Vermittlungsphase und der Betreuungsphase. Der Makler kann sowohl für Beratungsfehler bei Vermittlung des Vertrages belangt werden, als auch für jene, die nach Vermittlung des Versicherungsvertrages eintreten.

Grob gesagt hat der Makler den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und dessen Situation zu beurteilen. Dazu nutzt er seine Sachkunde, die ihm ermöglich, eine angemessen Versicherungslösung zu ermitteln.

Er hat die Pflicht, seine Analyse neutral und im Sinne des Kunden durchzuführen, im Hinblick auf Schutz sowie Prämienhöhe.

Versicherungsmaklern steht hierzu ein Pool an verschiedenen Versicherern zur Verfügung, aus dessen Produktpalette er maßgeschneiderten Schutz zusammenstellen kann. Wen diese Punkte interessieren, der kann hier noch mehr lesen.

Seine Vergütung erfolgt über eine Courtage, die in den Vertragskosten enthalten ist. Nach der Beratung kommt also keine zusätzliche Rechnung, sondern die gesamten Kosten fließen in die Versicherungsprämie mit ein.